Wir sind weiterhin für Euch da und dürfen Service-Arbeiten bis auf Weiteres ausführen!
Mit der Ausrufung einer «ausserordentlichen Lage» hat der Bundesrat den Massnahmenkatalog im Kampf gegen eine Ausbreitung des neuartigen Coronavirus nochmals deutlich ausgeweitet.Faktisch wird das öffentliche Leben ab Mitternacht und bis und mit 19. April eingefroren: Alle Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe müssen geschlossen bleiben. Im Detailhandel dürfen einzig Lebensmittelläden, Tankstellen und Apotheken weiterhin geöffnet bleiben.
Eine Ausnahme gibt es aber, und dabei hat sich der Bundesrat an Frankreich orientiert: Velogeschäfte dürfen zu Reparaturzwecken weiter geöffnet bleiben. Ein regulärer Ladenbetrieb mit Beratung und Verkauf ist durch diese Regelung zwar nicht abgedeckt, aber Fachhändler können auch in den kommenden Tagen und unter dem neuen Notregime ihrer Kundschaft helfen und deren Velos im Schuss halten oder reparieren. Eventueller Materialbedarf für eine Reparatur gilt dabei nicht als Verkauf und ist somit zulässig.
Unsere alljährliche Frühlingsausstellung am 04. April fällt dem Corona-Virus zum Opfer, wir informieren euch über ein Ersatzdatum.
Bleibt gesund
Team Veloladen